Immer mehr Menschen nutzen ihr Handy inzwischen auch als Navigationssystem, beachten sollte man dabei, dass das Nutzungsverbot für Mobiltelefone im Paragraph 23 Absatz 1 der Stravenverkehrsordnung alle Funktionen umfasst, also auch die Navigations-Funktion.
Das Oberlandesgericht in Köln wies die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der vom Amtsgericht zur Zahlung von 70 € verurteilt wurde. Des Weiteren bekam er einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg.
[via
inside-handy.de]